Am 3.1.2018 tritt das neue Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) in Kraft
Mit dem am 3.1.2018 in Kraft tretenden Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 wird die Richtlinie 2014/65/EU (Markets in Financial Instruments Directive kurz „MiFID II“) in nationales Recht umgesetzt. Wesentliche neue Regelungen enthält auch die – direkt anwendbare - Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (Markets in Financial Instruments Regulation kurz „MiFIR“). So wird beispielsweise die Verpflichtung zu einer Zielmarktprüfung und zu einer höheren Kostentransparenz eingeführt. Telefongespräche, die zu einer Ordererteilung führen könnten, sind verpflichtend aufzuzeichnen. Die Bezeichnung „unabhängig“ darf nur noch von Rechtsträgern verwendet werden, die bei der Erbringung der Anlageberatungsleistung keine Kick-back-Zahlungen annehmen. Neben diesen neuen Vorschriften wurden jedoch auch viele bewährte Regelungen aus der MiFID I fortgeführt, wie beispielsweise die vorzunehmende Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung.