Entwurf Novelle Privatstiftungsgesetz 2017
Bis dato sah das Privatstiftungsgesetz vor, dass der Stiftungsvorstand aus zumindest drei Personen bestehen müsse. Gemäß dem vorliegenden Begutachtungsentwurf reicht zukünftig eine Person im Stiftungsvorstand aus. Die Novelle sieht zudem die ausdrückliche gesetzliche Verankerung der Business Judgement Rule im Privatstiftungsgesetz vor. Die Business Judgement Rule besagt, dass ein Stiftungsvorstand im Einklang mit der von ihm wahrzunehmenden Sorgfalt handelt, wenn er sich bei seiner Entscheidung nicht von sachfremden Interessen leiten lässt und auf der Grundlage angemessener Informationen annehmen darf, dem Stiftungszweck entsprechend und zum Wohl der Privatstiftung zu handeln. Die Novelle enthält weitere Änderungen der Governance, Regelungen zur Transparenz der Stiftungen und zum Gläubigerschutz. Die neuen Bestimmungen sollen am 1.11.2017 in Kraft treten.